Wenn Sie am Samstag in Wien parken, kann das schnell teuer werden – denn der Samstag zählt im Straßenverkehr als Werktag, und viele Autofahrer sind überrascht, dass sie auch am Wochenende einen Parkschein brauchen. Ein Blick auf die genauen Regelungen zeigt: Die Kurzparkzone gilt am Samstag nur in Geschäftsstraßen von 8 bis 12 Uhr, die maximale Parkdauer beträgt 1,5 Stunden und ein Parkschein kostet 1,70 Euro pro halbe Stunde (Stadt Wien – offizielle Parkregelung).

Kurzparkzone Samstag: 8:00–12:00 Uhr ·
Maximale Parkdauer: 1,5 Stunden ·
Preis pro halbe Stunde: 1,70 € ·
Kostenlose Tage: Sonntag & Feiertage

Kurzüberblick

1Kurzparkzone an Samstagen
2Werktag-Definition
3Kostenloses Parken
4Parkpickerl vs. Parkschein
  • Parkpickerl: Jahresvignette für Anwohner (Stadt Wien – Parkpickerl für Bewohner)
  • Parkschein: Kurzzeitparken, 1,70 € pro 30 Min (Stadt Wien – Parkscheintarife) (Stadt Wien – Parkpickerl für Bewohner)
  • Parkpickerl berechtigt zum unbegrenzten Parken im eigenen Bezirk (Stadt Wien – Parkpickerl) (Stadt Wien – Parkpickerl für Bewohner)

Die fünf zentralen Fakten zur Samstagsregelung – eine klare Struktur mit wenigen, aber wichtigen Ausnahmen.

Merkmal Wert
Geltungszeit Samstag 8:00–12:00 Uhr (Stadt Wien – Geschäftsstraßen)
Maximale Parkdauer 1,5 Stunden (Stadt Wien – Geschäftsstraßen)
Parkscheinpreis 1,70 € pro 30 Minuten (Stadt Wien – Kurzparkzone allgemein)
Kostenlose Tage Sonntag und Feiertage (vienna.info – Tourismusportal)
Werktag-Regelung Samstag zählt als Werktag (ADAC – Rechtliche Einordnung)

Ist Samstag auch Kurzparkzone in Wien?

Welche Zeiten gelten am Samstag?

  • In Wiener Geschäftsstraßen gilt die Kurzparkzone samstags von 8:00 bis 12:00 Uhr (Stadt Wien – offizielle Regelung für Geschäftsstraßen).
  • Die maximale Parkdauer beträgt 1,5 Stunden – danach muss der Parkplatz geräumt werden (Stadt Wien – Geschäftsstraßen).
  • In der flächendeckenden Kurzparkzone (Wohnstraßen) ist der Samstag hingegen nicht Teil der Bewirtschaftungszeit – dort ist das Parken kostenlos (Stadt Wien – Flächendeckende Kurzparkzone).

Gilt die Kurzparkzone in allen Bezirken?

Ja, die Sonderregelung für Geschäftsstraßen gilt in allen 23 Wiener Bezirken. Die flächendeckende Kurzparkzone erstreckt sich ebenfalls über das gesamte Stadtgebiet (WKO Wien – Wirtschaftskammer, flächendeckende Kurzparkzone).

Die Konsequenz: Ein Autofahrer, der samstags in einer Geschäftsstraße parkt, muss zahlen – wer in einer reinen Wohnstraße parkt, nicht. Die örtliche Beschilderung gibt den Ausschlag.

Ist Samstag ein Werktag wegen Parkschein?

Was bedeutet Werktag im österreichischen Verkehrsrecht?

  • Im österreichischen Straßenverkehrsrecht zählt der Samstag eindeutig als Werktag (ADAC – Definition Werktag in Österreich).
  • Das Gesetz unterscheidet zwischen Werktagen (Montag bis Samstag) und Sonn- und Feiertagen.

Warum ist der Samstag ein Werktag?

Die Einstufung dient vor allem dem Schutz des Geschäftsverkehrs. Samstags sind viele Geschäfte geöffnet, daher gelten verkürzte Bewirtschaftungszeiten (8–12 Uhr statt 8–18 Uhr). Die Regelung ist in der Straßenverkehrsordnung verankert und wird von der Stadt Wien einheitlich umgesetzt (Stadt Wien – Rechtsgrundlage).

Der Kern: Wer samstags vor 12 Uhr in einer Geschäftsstraße parkt, muss einen Parkschein lösen – andernfalls droht eine Verwarnung oder ein Strafzettel.

Wann braucht man keinen Parkschein in Wien?

An welchen Tagen ist das Parken kostenlos?

  • Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen ist das Parken in allen Kurzparkzonen Wiens kostenfrei (vienna.info – Parken in Wien kostenlos).
  • An diesen Tagen wird kein Parkschein benötigt – die Bewirtschaftung ruht vollständig.

Gibt es Ausnahmen für Anwohner?

Ja. Anwohner mit einem gültigen Parkpickerl dürfen in ihrem eigenen Bezirk ohne Parkschein und ohne zeitliche Begrenzung parken (Stadt Wien – Parkpickerl für Bewohner). Das Parkpickerl kostet je nach Bezirk zwischen 120 und 150 Euro pro Jahr und ist damit für regelmäßige Nutzer deutlich günstiger als tägliche Parkscheine.

Der Haken: Das Parkpickerl gilt nur im Wohnbezirk, nicht in anderen Bezirken. Für Besuche in anderen Stadtteilen ist weiterhin ein Parkschein nötig.

Welche Zeiten gelten für die Kurzparkzone in Wien?

Wie sind die Zeiten an Werktagen?

  • Montag bis Freitag (werktags): 8:00 bis 18:00 Uhr für Geschäftsstraßen; 9:00 bis 22:00 Uhr für die flächendeckende Kurzparkzone (Stadt Wien – Übersicht Kurzparkzonen).
  • Die maximale Parkdauer beträgt in Geschäftsstraßen 1,5 Stunden, in der Flächendeckung 2 Stunden.

Gelten abweichende Zeiten am Samstag?

  • Samstag: In Geschäftsstraßen 8:00 bis 12:00 Uhr mit 1,5 Stunden Höchstdauer (Stadt Wien – Geschäftsstraßen Samstag).
  • In der flächendeckenden Kurzparkzone: keine Bewirtschaftung am Samstag – Parken kostenlos (Stadt Wien – Flächendeckende Zone).
  • Sonntag und Feiertage: Keine Kurzparkzone in beiden Zonen.
Die Kostenfalle

Wer ohne Parkschein in einer Geschäftsstraße erwischt wird, zahlt 36 Euro Strafe (ERGO Versicherung – Strafen beim Parken). Das entspricht mehr als 20 bezahlten halben Stunden – eine teure Unachtsamkeit.

Diese Kostenfalle zeigt, wie schnell aus einem kurzen Parkstopp eine teure Angelegenheit werden kann.

Was ist ein Parkpickerl und wie unterscheidet es sich von einem Parkschein?

Wer kann ein Parkpickerl beantragen?

  • Bewohner Wiens mit Hauptwohnsitz können in ihrem Bezirk ein Parkpickerl beantragen (Stadt Wien – Voraussetzungen für Parkpickerl).
  • Es berechtigt zum unbegrenzten Parken im gesamten Bezirk – ohne Parkschein und ohne zeitliche Begrenzung.

Wie viel kostet ein Parkpickerl?

  • Zwischen 120 und 150 Euro pro Jahr, je nach Bezirk (WKO Wien – Kosten Parkpickerl).
  • Ein Parkschein für 30 Minuten kostet 1,70 Euro, für 2 Stunden 6,80 Euro (Stadt Wien – Parkscheintarife).
Der Preisvergleich

Ein Pendler, der täglich zwei Stunden in der Kurzparkzone parkt, zahlt 6,80 Euro pro Tag – das sind über 170 Euro im Monat. Ein Parkpickerl kostet dagegen nur rund 120 Euro im Jahr. Für Vielfahrer im eigenen Bezirk ist das Parkpickerl die deutlich günstigere Alternative.

Der Vergleich zeigt: Für Vielfahrer im eigenen Bezirk lohnt sich das Parkpickerl deutlich.

Bestätigte Fakten und was unklar ist

Bestätigte Fakten

  • Samstag ist ein Werktag für die Kurzparkzone in Geschäftsstraßen (ADAC – Werktagdefinition)
  • Kurzparkzone gilt samstags von 8 bis 12 Uhr (Stadt Wien – Geschäftsstraßen)
  • Maximale Parkdauer 1,5 Stunden (Stadt Wien – Geschäftsstraßen)
  • Sonntag und Feiertage parken kostenlos (vienna.info – kostenloses Parken)

Was unklar ist

  • Ob die Regelung in allen Bezirken einheitlich ist? – Ja, sie gilt flächendeckend, aber die Beschilderung vor Ort ist entscheidend (WKO Wien – Einheitlichkeit)
  • Ob Feiertage, die auf einen Samstag fallen, die Parkregelung ändern? – Nein, an Feiertagen ist immer kostenlos, auch wenn Samstag (Stadt Wien – Feiertagsregelung)
  • Ob die ersten 15 Minuten wirklich gratis sind? – Ja, mit einem speziellen Kurzparkschein (Stadt Wien – Kurzparkschein)
  • Ob die Stadthallenzone noch existiert? – Nein, sie endete am 28.2.2022 (WKO Wien – Stadthallenzone Historie)

Stimmen aus der Stadt

“Das Parken ist in Wien kostenpflichtig. Sie benötigen einen Parkschein (1,70 Euro pro halbe Stunde) oder ein Parkpickerl.”
– Stadt Wien (offizielle Parkregelung)

“Montag bis Freitag, werktags, von 8:00 – 18:00 Uhr, Samstag 8:00 – 12:00 Uhr mit einer maximalen Parkdauer von 1,5 Stunden.”
– Wirtschaftskammer Wien (WKO, Regelung für Geschäftsstraßen)

Für Autofahrer in Wien, die samstags parken müssen, ist die klare Botschaft: Vor dem Parken prüfen, ob es sich um eine Geschäftsstraße handelt – sonst droht ein Strafzettel von 36 Euro. Wer regelmäßig im eigenen Bezirk parkt, sollte über ein Parkpickerl nachdenken. Deshalb sollten Autofahrer die Regeln kennen, um nicht in die Kostenfalle zu tappen.

Wer am Samstag in Wien parken möchte, sollte wissen, ob der Samstag als Werktag zählt – denn das beeinflusst die Kurzparkzonen-Regelung.

Häufig gestellte Fragen

Wie bezahle ich den Parkschein in Wien?

Sie können einen Parkschein an Automaten mit Münzen oder Karte kaufen oder per Handyparken via App bezahlen (Stadt Wien – Zahlungsmöglichkeiten).

Kann ich den Parkschein per Handy bezahlen?

Ja, in Wien ist Handyparken über Anbieter wie EasyPark, Payuca oder ParkNow möglich. Sie müssen sich einmalig registrieren und können dann bequem per App bezahlen (Stadt Wien – Handyparken).

Was passiert, wenn ich keinen Parkschein habe?

Parken ohne gültigen Parkschein in einer Wiener Kurzparkzone wird mit einer Verwaltungsstrafe von 36 Euro geahndet (ERGO Versicherung – Strafen).

Sind die Samstagsregeln für die Kurzparkzone in allen Bezirken gleich?

Ja, sowohl die flächendeckende Kurzparkzone als auch die Geschäftsstraßen-Regelung gelten in allen 23 Bezirken Wiens (WKO Wien – flächendeckend).

Welche Ausnahmen gelten für Anwohner mit Parkpickerl?

Ja, Anwohner mit Parkpickerl dürfen in ihrem eigenen Bezirk ohne Parkschein und ohne zeitliche Begrenzung parken (Stadt Wien – Parkpickerl).

Ist die Kurzparkzone an Feiertagen aktiv?

Nein, an gesetzlichen Feiertagen und an Sonntagen ruht die Kurzparkzone in Wien – Parken ist dann kostenlos (vienna.info – Feiertagsregelung).

Verwandte Beiträge